Was ist der Kreistag?

Der Kreistag ist in Deutschland die kommunale Volksvertretung auf der Ebene der Landkreise (Kreise). In Ostprignitz-Ruppin ist dieser aus den 46 gewählten Mitgliedern sowie dem Landrat zusammengesetzt. Der Kreistag wird alle fünf Jahre neugewählt. 

Kreistage sind Organe der kommunalen Selbstverwaltung und, wie Stadtverordnetenversammlungen sowie Gemeindevertretungen, Teil der Exekutive, also der ausführenden Gewalt.

Was sind seine Aufgaben?

Der Kreistag ist für alle Angelegenheiten des Landkreises zuständig, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist und kontrolliert die Durchführung seiner Entscheidungen.

Eine der wichtigsten Aufgaben der Abgeordneten ist die Kontrolle der Verwaltung.

(1) Der Kreistag ist vom Landrat über alle wesentlichen Angelegenheiten des Landkreises zu unterrichten.

(2) Der Landrat und die Beigeordneten sind verpflichtet, jedem Kreistagsabgeordneten auf Verlangen Auskunft zu erteilen oder zu einem Punkt der Tagesordnung vor dem Kreistag Stellung zu nehmen.

(3) Jedem Kreistagsabgeordneten ist vom Landrat Einsicht in Akten zu gewähren. Die Einsicht in Akten darf nur verweigert werden, wenn der Akteneinsicht schutzwürdige Belange Betroffener oder Dritter oder ein dringendes öffentliches Interesse entgegenstehen. Die Verweigerung der Akteneinsicht ist schriftlich zu begründen. 

In den nachfolgenden Punkten liegt eine Zuständigkeit des Kreistages vor.

  • Allgemeine Grundsätze, nach denen die Verwaltung geführt werden soll
  • Hauptsatzung und die Geschäftsordnung des Kreistages, Bildung der Ausschüsse und Feststellung über die Sitzverteilung und Ausschussbesetzung
  • Wahl des Landrats und der Beigeordneten
  • Allgemeine Grundsätze für die Ernennung, Einstellung und Entlassung, für die Bezüge und Vergütungen sowie die Versorgung für Beamte, Angestellte und Arbeiter des Kreises, soweit nicht ihre Rechtsverhältnisse durch das allgemeine Beamten- und Tarifrecht geregelt sind
  • Bestellung der Vertreter des Landkreises in wirtschaftlichen Unternehmen, Vereinen und sonstigen Einrichtungen
  • Bestellung des Leiters und der Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes
  • Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen einschließlich ihrer Anlagen und sonstige ortsrechtliche Bestimmungen
  • Einführung oder die Änderung des Wappens oder der Flagge des Landkreises
  • Erweiterung der Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes über die Pflichtaufgaben hinaus
  • Übernahme neuer Aufgaben, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht, sowie die Übertragung von Aufgaben auf die Gemeinden und Ämter
  • Festsetzung allgemeiner privatrechtlicher Entgelte und öffentlich-rechtlicher Abgaben
  • Haushaltssatzung, Haushaltssicherungskonzept und Festsetzung der Kreisumlage
  • Abnahme der Jahresrechnung und Entlastung
  • Investitionsprogramm und Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  • Abschluss, Änderung und Aufhebung von Grundstücksgeschäften und Vermögensgeschäften
  • Abschluss von Vergleichen, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt
  • Stellungnahme zum Prüfergebnis der überörtlichen Prüfung sowie Stellungnahme zum Prüfbericht über Jahresabschlussprüfung der Eigenbetriebe
  • Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Einschränkung und Auflösung öffentlicher Einrichtungen
  • Errichtung, Übernahme, Veräußerung, Erweiterung, Einschränkung, Auflösung und Beteiligung von Eigenbetrieben
  • Beteiligung des Landkreises an privatrechtlichen Unternehmen und sonstigen Einrichtungen einschließlich der Änderung der Geschäftsanteile und Geschäftszweckes
  • Mitgliedschaft in Zweckverbänden und sonstigen Verbänden und Vereinigungen, den Abschluss von Kreispartnerschaften und öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen
  • Gründung, Auflösung und Veräußerung solcher Unternehmen und Einrichtungen sowie die Mitgliedschaft in Vereinen, Art und Umfang der Beteiligung der Unternehmen, an denen der Landkreis mehr als ein Viertel der Geschäftsanteile hält, an weiteren Unternehmen, die Umwandlung der Rechtsform von öffentlichen Einrichtungen und Eigenbetrieben sowie die Umwandlung der Rechtsform von privatrechtlichen Unternehmen, an denen der Landkreis beteiligt ist.