DIE LINKE hilft: Schüler-Bafög

Auf der Grundlage des Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetzes unterstützt das Land Brandenburg die schulische Bildung von Schülerinnen und Schülern aus einkommensschwachen Familien. Die Höhe der Ausbildungsförderung (Schüler-Bafög) beträgt 125 Euro pro Monat und muss nicht zurückgezahlt werden. So lässt sich beispielsweise der Führerschein oder das Skilager finanzieren.

Alle Fragen und Antworten:

Anspruch auf die Landesausbildungsförderung haben Schülerinnen und Schüler, die den Bildungsgang der gymnasialen Oberstufe oder einen zweijährigen Bildungsgang zum Erwerb der Fachhochschulreife in Vollzeitform besuchen und die ihren ständigen Wohnsitz im Land Brandenburg haben.

Wenn sich die Schülerin oder der Schüler in einem der beiden Bildungsgänge befindet, nachweislich finanziell bedürftig ist und nicht bereits Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) - das sogenannte Schüler-BAföG - erhält, kann eine Anspruchsberechtigung festgestellt werden. Dabei gibt es keine festgeschriebenen Einkommensgrenzen. Es erfolgt in jedem Fall eine individuelle Berechnung, in welche unterschiedlichste Aspekte fließen, wie Familienstand der Eltern, Einkommensart/Berufsstand der Eltern oder auch die Anzahl der Geschwister. Ein Antrag sollte daher in jedem Fall gestellt werden.

Die Landesausbildungsförderung wird grundsätzlich für die Dauer des Schulverhältnisses geleistet. Sie muss zeitnah beantragt werden. Wird der Antrag erst nach Eintritt in den Bildungsgang gestellt, so wird die Landesausbildungsförderung vom Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag eingereicht wurde.

Nein.

Der Antrag ist beim Sozialamt ihrer Kreisverwaltung (Landkreis) zu stellen. Die Anträge finden Sie ebenfalls unter: https://www.bafoeg-brandenburg.de/BAfoeGOnline/BbgAfoeg/FormblattAuswahl.aspx

  • Antrag (vollständig ausgefüllt & unterschrieben),
  • aktuelle Meldebescheinigung des Antragstellers,
  • Schulbescheinigung (ausgefüllt, unterschrieben & abgestempelt),
  • evtl. Einkommen des Antragstellers (z.B. Halbwaisenrente, Minijob o.ä.),
  • evtl. Vermögen des Antragstellers (z.B. Sparbuch, Girokonto o.ä.),
  • Nachweise bei Bezug von Sozialleistungen, z.B. aktueller Bescheid,
  • Nachweise bei vorhandenem Einkommen der Eltern aus dem vorletzten Kalenderjahr (z.B. kompletter Steuerbescheid, Lohnbescheinigungen o.ä.)